Bedingungen & Hausregeln für Ausritte bei Venhof
Pferdereiten und Ausritte sind mit gewissen Risiken verbunden. Pferde sind Tiere und können jederzeit unerwartet reagieren. Deshalb stehen bei Venhof die Sicherheit unserer Reiter, der gesamten Gruppe und das Wohl unserer Pferde an erster Stelle.
Mit der Buchung und Teilnahme an einem Ausritt bestätigt jeder Teilnehmer, die folgenden Bedingungen und Sicherheitsregeln gelesen und akzeptiert zu haben.
1. Angaben vor dem Ausritt
Bei der Buchung müssen für jeden Teilnehmer folgende Angaben gemacht werden:
- vollständiger Name
- Alter
- Körpergröße
- Gewicht
- Reiterfahrung
- Erfahrung mit Ausritten
- wie häufig und wie lange zuletzt geritten wurde
Diese Angaben benötigen wir, um jeden Reiter passend zu seinem Können und einem geeigneten Pferd einzuteilen.
Bitte schätzt eure Reiterfahrung ehrlich und realistisch ein.
Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass eine Teilnahme nicht möglich ist.
2. Einteilung nach Reitniveau
Die bei der Buchung angegebene Reiterfahrung dient als Orientierung. Die endgültige Einstufung erfolgt durch unsere Reitleitung.
Wenn vor oder zu Beginn des Ausritts festgestellt wird, dass ein Reiter für das gebuchte Niveau nicht sicher genug ist, kann Venhof den Reiter:
- einer Gruppe mit niedrigerem Niveau zuordnen;
- in eine andere Gruppe einteilen;
- oder, wenn eine Teilnahme nicht verantwortbar ist, vom Ausritt ausschließen.
Es besteht kein Anspruch darauf, am gebuchten Niveau teilzunehmen, wenn die Reitleitung dies aus Sicherheitsgründen nicht für verantwortbar hält.
Es ist immer besser, einen Reiter in ein niedrigeres Niveau einzustufen, als die gesamte Gruppe aufzuhalten oder die Sicherheit der Gruppe und der Pferde zu gefährden.
Die Entscheidung der Reitleitung bezüglich der Einstufung ist verbindlich.
3. Kinder unter 12 Jahren
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur an einem Ausritt teilnehmen, wenn:
- mindestens ein Jahr regelmäßiger Reitunterricht nachgewiesen werden kann;
- und ein erfahrener Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den gesamten Ausritt mitreitet.
Auch wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet unsere Reitleitung, ob die Teilnahme und das jeweilige Niveau verantwortbar sind.
4. Gesundheit und körperliche Verfassung
Für die Teilnahme sind eine gute allgemeine Gesundheit und ausreichende körperliche Kondition erforderlich.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seine körperliche Belastbarkeit realistisch einzuschätzen.
Gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen oder andere Umstände, die die Sicherheit beim Reiten beeinflussen können, müssen vor Beginn des Ausritts mitgeteilt werden.
Schwangerschaft
Während der gesamten Schwangerschaft ist die Teilnahme an unseren Ausritten nicht erlaubt.
Dies gilt für die komplette Dauer der Schwangerschaft, unabhängig von Schwangerschaftswoche, Reitniveau oder Reiterfahrung.
5. Alkohol und Drogen
Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor oder während des Ausritts ist absolut verboten.
Personen, die nach Einschätzung von Venhof unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden bzw. die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Mitteln stehen, werden nicht zum Ausritt zugelassen.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
6. Absolutes Rauchverbot
Auf dem gesamten Stall-, Pferde- und Hofgelände gilt absolutes Rauchverbot.
Dies gilt für:
- Zigaretten
- Zigarren
- E-Zigaretten/Vapes
- sonstige Rauch- oder Dampfprodukte
Das Rauchverbot gilt insbesondere in und rund um die Stallungen sowie in der Nähe von Heu, Stroh und anderen brennbaren Materialien.
7. Reithelm und Reitbekleidung
Das Tragen eines geeigneten und geprüften Reithelms ist während des gesamten Ausritts Pflicht.
Wer keinen eigenen Reithelm besitzt, kann bei Venhof kostenlos einen Reithelm ausleihen.
Zusätzlich gilt:
- geeignete Reitbekleidung ist erforderlich;
- bei Ausritten auf mittlerem und fortgeschrittenem Niveau ist eine Reithose Pflicht;
- auf mittlerem und fortgeschrittenem Niveau sind Reitstiefel oder geeignete Reitstiefeletten mit Absatz Pflicht;
- Sportschuhe oder Schuhe ohne geeigneten Absatz sind auf diesen Niveaus nicht erlaubt.
Bei ungeeigneter Kleidung oder Sicherheitsausrüstung kann die Teilnahme verweigert werden.
8. Pferdezuteilung
Welches Pferd einem Reiter zugeteilt wird, entscheidet ausschließlich Venhof.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht nicht.
Venhof kann einen Reiter oder ein Pferd vor oder während des Ausritts wechseln, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Reitniveaus, der Gruppeneinteilung oder des Pferdewohls erforderlich ist.
9. Anweisungen der Reitleitung
Den Anweisungen unserer Reitleitung bzw. des begleitenden Personals ist unverzüglich und vollständig Folge zu leisten.
Dies betrifft unter anderem:
- Geschwindigkeit und Tempo
- Abstand zwischen den Pferden
- Schritt, Trab und Galopp
- Anhalten
- Auf- und Absteigen
- Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
- Verhalten gegenüber anderen Pferden
- sowie sämtliche Sicherheitsanweisungen.
Wer Sicherheitsanweisungen nicht befolgt, kann mit sofortiger Wirkung vom weiteren Ausritt ausgeschlossen werden.
10. Wetter und äußere Bedingungen
Das Wohl unserer Pferde und die Sicherheit unserer Teilnehmer stehen immer an erster Stelle.
Bei beispielsweise:
- extremer Hitze
- Gewitter
- Sturm oder starkem Wind
- Glätte
- ungeeigneten Bodenverhältnissen
- oder anderen unsicheren Bedingungen
kann Venhof einen Ausritt ändern, verkürzen, verschieben oder absagen.
11. Verhalten in der Natur
Während des Ausritts ist Rücksicht auf andere Menschen, Tiere und die Natur zu nehmen.
Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit:
- unseren Pferden
- anderen Reitern
- Spaziergängern
- Radfahrern
- anderen Verkehrsteilnehmern
- Tieren
- und der Natur.
Abfall darf nicht in der Natur zurückgelassen werden.
12. Preise
Unsere Preise für Ausritte:
| Ausritt | Preis pro Person |
|---|---|
| 1 Stunde | € 40,- |
| 2 Stunden | € 70,- |
| 3 Stunden | € 90,- |
| Tagestour | € 125,- |
Alle Preise verstehen sich pro Person.
13. Verantwortung und Haftung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Angaben bei der Buchung vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und sämtliche Sicherheitsregeln und Anweisungen der Reitleitung einzuhalten.
Der Teilnehmer erkennt an, dass das Reiten und der Umgang mit Pferden trotz sorgfältiger Sicherheitsmaßnahmen mit Risiken verbunden sind.
Venhof trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherheit von Mensch und Tier. Diese Bedingungen schließen eine Haftung von Venhof nicht aus, soweit eine Haftung nach zwingendem niederländischem Recht besteht.
Wenn ein Schaden unter anderem dadurch verursacht oder mitverursacht wurde, dass ein Teilnehmer falsche oder unvollständige Angaben gemacht, Sicherheitsanweisungen nicht befolgt oder gegen diese Hausregeln verstoßen hat, kann dies bei der rechtlichen Beurteilung berücksichtigt werden.
14. Zustimmung zu den Bedingungen
Mit der Buchung und/oder Teilnahme an einem Ausritt bestätigt der Teilnehmer:
- diese Bedingungen und Hausregeln gelesen zu haben;
- alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben;
- die Sicherheitsregeln zu akzeptieren;
- den Anweisungen der Reitleitung Folge zu leisten;
- und sich der mit dem Reiten und dem Umgang mit Pferden verbundenen Risiken bewusst zu sein.
Venhof behält sich das Recht vor, eine Teilnahme abzulehnen, wenn dies nach Einschätzung der Reitleitung aus Gründen der Sicherheit von Mensch, Gruppe oder Pferd erforderlich ist.